Lückenlose DSGVO-Compliance mit Camelot

Welchen Stellenwert nimmt dieses Thema in Ihrem Unternehmen ein?
Die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) hat weltweit Compliance-Auswirkungen auf alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Personen mit Wohnsitz in der EU verarbeiten. Unternehmen müssen mit drastischen umsatzabhängigen Strafen rechnen, wenn Sie die Vorgaben der DSGVO nicht bis Mai 2018 erfüllen. Die Uhr tickt und gerade einmal 3 % der Unternehmen in Deutschland geben an, bestmöglich auf die DSGVO-Anforderungen vorbereitet zu sein. Es ist also höchste Zeit, entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Welche Unternehmen und Daten sind von der DSGVO betroffen?
Die neue Verordnung gilt für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der EU und regelt die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Datenverantwortliche und Datenverarbeiter. Die neuen Regelungen untersagen die Verarbeitung von Daten, aus denen die ethnische Herkunft, Überzeugungen (politischer und religiöser Natur), Gesundheitszustand (biometrische und genetische Daten) sowie sexuelle Orientierung hervorgehen.
Personenbezogene Daten erlauben die Identifizierung einer Person entweder direkt oder indirekt mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Adresse, Bankdaten, einer persönlichen Kennnummer, einer IP-Adresse usw.

Was bedeutet die DSGVO für Ihr Unternehmen?
In diesem Abschnitt geben wir Ihnen eine kurze Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Zuge der Neuregelung und erläutern Ihre Auswirkungen auf Unternehmen. Die vollständige Version finden Sie im Verordnungstext.
Härtere Strafen
Die Verantwortlichkeit für die Überwachung der DSGVO-Compliance wird bei den nationalen Aufsichtsbehörden liegen. Zu diesem Zwecke sind sie autorisiert, die Daten vor Ort zu prüfen, öffentliche Warnungen auszugeben und vor allem auch finanzielle Sanktionen gegen Unternehmen zu verhängen, die die Gesetzesvorgaben nicht vollständig erfüllen. Dabei können die Geldstrafen bis zu 4 % des Jahresumsatzes der gesamten Unternehmensgruppe bzw. 20 Millionen Euro betragen, je nachdem welche Zahl höher ist. Zudem wird die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen aus materiellen und immateriellen Schäden vereinfacht.
Neue Verpflichtungen